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E-Rezept und Abholautomat

Die Sundgau Apotheke ist modern aufgestellt – Inhaberin Stefanie Lucas stellt die Neuerungen 2024 vor

Zum Jahresbeginn 2024 wurde das E-Rezept für Arzneimittel verpflichtend eingeführt. In der Sundgau Apotheke hat die Umstellung sehr gut funktioniert, denn die Apotheke war sowohl von der EDV als auch vom Personal gut vorbereitet – schließlich war die Einführung des E-Rezepts ursprünglich schon zwei Jahre früher geplant. Inhaberin Stefanie Lucas erklärt, wie‘s funktioniert: „Die Ärzte stellen die Rezepte elektronisch aus und speichern sie in einem zentralen System. In der Apotheke können die Rezepte dann durch einfaches Stecken der Versichertenkarte oder durch Abscannen des Papierausdruckes abgerufen werden. Zusätzlich hat der Patient die Möglichkeit, das E-Rezept selber in die Apotheke zu schicken, wenn er die E-Rezept App der gematik nutzt. Um diese App nutzen zu können, benötigt man ein NFC-fähiges Smartphone und eine persönliche PIN-Nummer, die man bei der Krankenkasse beantragen kann. Das elektronische Rezept ist für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbindlich – mit Ausnahme der Betäubungsmittel. Hilfsmittel, wie beispielsweise Kanülen oder Blutzuckerteststreifen für Diabetiker, Verbandstoffe oder auch der Sprechstundenbedarf für Arztpraxen können ebenfalls noch nicht elektronisch verordnet werden. In Ausnahmefällen darf auch immer noch ein herkömmliches „rosa“ Rezept in Papierform ausgestellt werden, z.B. wenn die Technik in der Arztpraxis nicht funktioniert.“

Vor- und Nachteile des E-Rezepts

Das neue System birgt Vor- und Nachteile. „Der Vorteil für die Patienten besteht darin, dass sie innerhalb eines Quartals für Folgerezepte nicht mehr die Praxis aufsuchen müssen, sondern die Praxis die Folgerezepte einfach auf den Gematik-Server hochladen kann, sodass die Patienten sie nur noch in der Apotheke abholen müssen. Einmal pro Quartal ist ein Arztbesuch allerdings obligatorisch, da die Gesundheitskarte einmal im Quartal bei der Arztpraxis eingelesen werden muss“, erklärt Stefanie Lucas. „Da die E-Rezepte auf der Gesundheitskarte ohne die gematik-App vom Patienten nicht auslesbar sind, hat jeder einen Anspruch auf einen Papierausdruck des E-Rezepts. Die E-Rezepte sind übrigens 28 Tage lang gültig.“

Nach wie vor besteht für Apotheken die Möglichkeit, z.B. bei Lieferengpässen auf Arzneimittel anderer Hersteller auszuweichen. Der Wirkstoff und die Darreichungsform muss hierbei identisch sein, die Packungsgröße oder die Wirkstärke dürfen abweichen. „Wenn ein Patient beispielsweise eine Verordnung von 100 Tabletten hat, kann ich auch zwei Packungen à 50 Tabletten ausgeben. Beim E-Rezept nicht mehr möglich ist es, verschiedene Mengen abzugeben, z.B. bei einer Verordnung von 50 Tabletten eine Packung mit 30 und eine mit 20 Stück“, beschreibt Stefanie Lucas die Nachteile des Systems. „Zum Glück lässt sich dieses Problem aber durch einen Anruf beim Arzt und Ausstellen eines weiteren Rezeptes dann schnell lösen.“

Wenn die Technik funktioniert, ist das E-Rezept praktisch – nur leider ist das nicht immer der Fall. „Die Gematik macht ihre Server-Updates natürlich nachts – im Prinzip ist das sinnvoll, aber wenn wir Notdienst haben, kann es dadurch vorkommen, dass wir einen Patienten nicht sofort versorgen können. Die Uhrzeiten der Updates sind bekannt, aber so ein Update kann eine gute Stunde dauern, und in dieser Zeit können die E-Rezepte dann nicht abgerufen werden und somit auch keine Medikamente ausgegeben werden“, beschreibt Stefanie Lucas. Dasselbe Problem besteht natürlich, wenn es z.B. zu technischen Problemen seitens der Gematik kommt. Erst vor kurzem kam es zu einem Totalausfall und deutschlandweit konnten einige Stunden lang keine E-Rezepte ausgestellt und abgerufen werden. Da ist das altbekannte rosafarbene Rezept in Papierform praktischer. Die Notfallpraxen stellen diese übrigens noch aus.

„Ein weiteres technisch noch nicht gelöstes Problem ist das bisweilen auftretende Verschwinden von Rezepten: wenn die Gesundheitskarte steckt und der Code abgerufen wird, ist das Rezept plötzlich gelöscht“, berichtet Stefanie Lucas. „Dieses deutschlandweit auftretende Phänomen ist bekannt und soll in Kürze behoben werden. Glücklicherweise haben wir in so einem Fall die Möglichkeit, in der Arztpraxis anzurufen und das Rezept neu ausstellen zu lassen.“ Das E-Rezept sei nicht einfacher, sondern einfach anders, beschreibt die Apothekeninhaberin.

Pharmazeutische Dienstleistungen

Relativ neu ist auch der Anspruch der Patienten auf die pharmazeutischen Dienstleistungen, die die Apotheken mit den Krankenkassen abrechnen können. Z.B. können sich Patienten, die Medikamente zum Inhalieren erhalten, ausführlich schulen lassen und gemeinsam mit dem Apothekenpersonal die korrekte Anwendung üben. „Wenn ein Patient dauerhaft mehr als fünf Medikamente verordnet bekommt, hat er einen Anspruch darauf, dass die Medikation mit ihm in der Apotheke durchgegangen wird, Fragen geklärt werden und geschaut wird, ob die Medikation optimiert werden kann. Manchmal sind es ganz einfache Dinge, die dem Patienten die Therapie einfacher machen, z.B. wenn eine Tablette nicht mehr geteilt werden muss“, erläutert Stefanie Lucas.

Abholautomat

Seit Ende vergangenen Jahres verfügt die Sundgau Apotheke als Besonderheit über einen Abholautomaten, der ein Abholen von Medikamenten rund um die Uhr ermöglicht. Aus rechtlicher Sicht muss vor der Abholung eine Beratung stattgefunden haben. „Meistens bestellt der Kunde telefonisch vor und wir können direkt beraten oder er schickt z.B. sein E-Rezept über die gematik-App oder wenn er einen Papierausdruck hat über unsere eigene Sundgau-Apotheken-App, dann können wir den Kunden kontaktieren und abklären ob es noch Beratungsbedarf gibt“. Mit dem Telefongespräch ist die Beratungspflicht erfüllt. Idealerweise gibt der Kunde seine E-Mail-Adresse an, sodass er per Mail dann einen Code erhält. Der Code wird automatisch geschickt, sobald die Medikamente eingelagert sind. Diese können dann abgeholt und auch am Automaten bezahlt werden, da dieser mit einem EC-Cash-Gerät verbunden ist. „Diejenigen, die unser neues Zusatzangebot getestet haben, finden es toll“, schwärmt Stefanie Lucas. „Auch Peter Gaymann war begeistert und hat unseren Abholautomaten mit seinen unverkennbaren Hühnern originell gestaltet“, freut sich die Apothekeninhaberin.

Selbstverständlich sei der neue Abholautomat aber nur ein Zusatzangebot und kein Ersatz für den beliebten kostenlosen Botendienst, der weiterhin besteht.

Verzicht auf unnötige Füllstoffe durch Eigenmarke

Neben dem neuen Abholautomaten bietet die Sundgau Apotheke eine schon bewährte Besonderheit: eine Eigenmarke für verschiedene rezeptfreie Produkte. „Es handelt sich hierbei insbesondere um Nahrungsergänzungsmittel wie Vitaminpräparate „von A bis Z“, Zink, Magnesium, neu einen „Cocktail für Kids“ mit Schokogeschmack, Präparate für den Gelenkapparat oder fürs Immunsystem“, beschreibt Stefanie Lucas das Spektrum. „Die Präparate werden in Deutschland von Hand produziert und haben den Vorteil, dass nur Reinsubstanzen und keine Rieselhilfen verwendet werden, sodass sie optimal vom Körper verwertet werden können.“ Die Nachfrage ist auch hierfür gegeben.